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Elektrische Pedalkraft - so versichern Sie E-Bike und Co

Elektrisch unterstütztes Radeln erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch mit der Zahl der Räder steigt auch die Unfallhäufigkeit und Diebstahlrate der teuren Räder. Als Besitzer eines E-Bike sollten Sie also auf die richtige Versicherung des guten Stücks achten.

Dabei gibt es gar nicht "das" E-Bike: Der Begriff ist nämlich rechtlich nicht festgeschrieben und es fallen nach Angaben des ADFC mindestens drei Kategorien von Elektrorädern darunter:

Pedelecs 25 (unterstützen bis 25 km/h)

  • max. 250 Watt Motorleistung
  • kein Mindestalter
  • kein Führerschein
  • keine Helmpflicht
  • keine zusätzliche Versicherung – wenn in Privathaftplicht enthalten
  • Radwegnutzung erlaubt

S-Pedelecs (unterstützen bis 45 km/h)

  • gelten als Kraftfahrzeuge
  • keine Radwegnutzung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Führerschein der Klasse AM
  • Versicherungspflicht und Kennzeichen
  • Helmpflicht

Elektro-Mofas (bis 25 km/h)

  • max. 500 Watt Motorleistung
  • Radwegnutzung erlaubt, wenn „Mofas frei“
  • 15 Jahre und Mofa-Führerschein
  • keine Helmpflicht

Da sich die elektrisch unterstützten Räder allein schon bei der Höchstgeschwindigkeit oder Helmpflicht unterscheiden, gelten auch verschiedene Versicherungstarife.

Sie sollten sich daher besser schon vor der Anschaffung eines E-Bike informieren, ob Sie das Fahrzeug überhaupt bewegen dürfen.

Bei der Wahl der richtigen Versicherung beraten wir Sie gern. Denn hier geht es nicht nur darum, dass Sie im Falle eines Unfalls selbst geschützt sind. Falls Sie jemanden schädigen, können ohne den richtigen Versicherungsschutz hohe Folgekosten auf Sie zukommen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier